Impressum für Webseiten – alles was du wissen musst!

Die Impressumspflicht – ein Thema das nicht wirklich sexy ist, aber sehr wichtig, werden doch jedes Jahr in Deutschland tausende Webseiten abgemahnt, weil das Impressum fehlt oder nicht vollständig ist.

Doch was muss man alles beim Impressum beachten?

Wer braucht ein Impressum?

Nach § 5 Telemediengesetz (TMG) braucht jeder ein Impressum der „geschäftsmäßige Online-Dienste“ zur Verfügung stellt und

nach § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) braucht jeder ein Impressum der „journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können.

Was heißt das nun konkret? Es heißt nichts andere, als dass jeder, der einen Online-Shop, eine Unternehmensseite, einen Blog, ein Forum oder eine Seite mit Werbebannern oder Affiliate-Links ein Impressum braucht.

Nur Personen, die auf ihrer Webseite ausschließlich für ihre Familie, über ihr Haustier oder sontiges bloggen, brauchen kein Impressum. Doch auch hier sollte man aufpassen, dass man zum Beispiel keine Markennamen erwähnt, denn das könnte ebenfalls dazu führen, dass die Webseite als gewerblich eingestuft wird. Ebenso sind Affiliate-Links und Werbebanner ein Zeichen für eine gewerblich genutze Webseite.

Daher solltest du auf Nummer sicher gehen und ein Impressum auf deiner Webseite haben.

Was muss ins Impressum?

Bei Privatpersonen

  • Vollständiger Name des Webseiten-Betreibers
  • ladungsfähige Anschrift des Webseiten-Betreibers (kein Postfach)
  • Emailadresse
  • Telefonnummer (oder Kontaktformular, auf das innerhalb von 60 Minuten geantwortet wird)
  • Berufsspezifische Angaben wie Kammer usw. (bei Ärzten, Anwälten etc.)
  • Angaben bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten – „Verantwortlich für den Inhalt“
  • Datenschutz – Hinweis: gespeicherte Daten dürfen nicht von Dritten eingesehen werden
  • Angaben zu Erhebung persönlicher Daten (z.b. Eintrag in einen Newsletter): nur mit ausdrüklicher Einwilligung des Nutzers und jederzeit widerrufbar. Werden Daten an Dritte weitergegeben? Wozu werden die Daten verwendet?
  • Hinweis bei der Nutzung von Cookies
  • Kennzeichnung, wenn Google Analatytics verwendet wird, oder auch bei einem anderen Analyse-Tool

Zusätzlich bei Unternehmen

  • Rechtsform (GmbH,…)
  • Register und Registriernummer des Unternehmens
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer (persönliche Steuernummer muss nicht veröffentlicht werden)
  • Angabe zur Aufsichtsbehörde, falls diese notwendig für das Unternehmen ist

Und weil das alles so kompliziert klingt, gibt es zum Glück Impressums-Generatoren. Dort kann man sich recht einfach sein individuelles Impressum erstellen lassen.

Mein liebsten Impressums-Generatoren sind:

impressum-generator.de 

www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Wo muss das Impressum stehen?

Das Impressum muss „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein.

Daher sollte man es am Besten im Footer oder in der Navigationsleiste als Menüpunkt „Impressum“ anlegen. Denn dann ist es von jeder Seite und Unterseite aus zu erreichen.

Übrigens: auch auf den Social Media Kanälen und in Newslettern muss ein Impressum vorhanden sein.
Für Facebook kannst du zum Beispiel diese App verwenden facebook.com/IMPRESSUM.GENERATOR.

Zeit dein Impressum mal auf Herz und Niere zu prüfen und gegebenenfalls zu überprüfen.

**Dieser Artikel übernimmt keine Rechtsberatung und ohne Gewähr!**

Quellen:
http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html (Stand 11.08.2015)
http://www.gruenderkueche.de/fachartikel/checkliste-was-muss-in-ein-impressum/ (Stand 11.08.2015)
http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/aussenauftritt/website-impressum/ (Stand 11.08.2015)

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